Bereifungen von „Off-The-Road“ (OTR) Fahrzeugen sind unvorstellbaren Härten ausgesetzt. Insbesondere im steinigen Minenbereich sind Schnittverletzungen, Stollenausbrüche oder Ablösungen an der inneren Butyl-Bandagierung gängige Schadensbilder. Neu-Anschaffungskosten von bis zu 75.000,- US $ für spezielle Großreifen sind Realität - Lieferzeitprobleme bei speziellen Reifentypen kommen noch erschwerend hinzu. Verlässliche Reparaturtechnologien, die bestenfalls ohne Raddemontage, durchgeführt werden können, helfen Kosten zu senken und die Verfügbarkeit der Maschinen zu erhöhen.
Wir lösen Verletzungsprobleme an OTR-Bereifungen! Radlader, Kipper / Dumper, Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge, Schlauch- / schlauchlose Bereifungen, Vollgummi Bereifungen. MetaLine Serie 700 Werkstoffe können sowohl als Reparaturtechnologie im Außenbereich oder auch als Beschichtungsauskleidung im Reifeninneren eingesetzt werden. Mittels einer speziellen, hoch-elastischen Grundierung (MetaLine 910) kann eine sichere Dauerverbindung zum Untergrund hergestellt werden. Die Verschleißbeständigkeit liegt oberhalb vulkanisierter Werkstoffe. Die meisten Arbeiten können gegebenenfalls vor Ort – ohne Reifendemontage – durchgeführt werden. Fehlende Reifenstatik, z.B. bei gerissenen Stahlarmierungen, kann jedoch nicht wieder hergestellt werden. Hinweis: Die Reparatur von Straßenbereifungen oder zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr ist unzulässig!
MetaLine Serie 700 – MetaLine Serie 700 Werkstoffe können sowohl als Reparaturtechnologie im Außenbereich oder auch als Beschichtungsauskleidung im Reifeninneren eingesetzt werden. Mittels einer speziellen, hoch-elastischen Grundierung (MetaLine 910) kann eine sichere Dauerverbindung zum Untergrund hergestellt werden. Die Verschleißbeständigkeit liegt oberhalb vulkanisierter Werkstoffe. Die meisten Arbeiten können gegebenenfalls vor Ort – ohne Reifendemontage – durchgeführt werden. Fehlende Reifenstatik, z.B. bei gerissenen Stahlarmierungen, kann jedoch nicht wieder hergestellt werden. Hinweis: Die Reparatur von Straßenbereifungen oder zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr ist unzulässig!